Datenschutz mit Dieter
lässt dich fokussiert arbeiten funktioniert ohne Vorkenntnisse schafft sofortige Sicherheit stiehlt dir keine Zeit und nervt nicht liefert alle notwendigen Dokumente & Prozesse
lässt dich fokussiert
arbeiten
funktioniert ohne
Vorkenntnisse
schafft sofortige
Sicherheit
stiehlt dir keine Zeit
und nervt nicht
Dieter funktioniert mit oder ohne Datenschutzbeauftragten (DSB). Entwickelt für kleine Unternehmen, die eine zuverlässige, rechtssichere und kosteneffiziente Datenschutzlösung suchen. Datenschutz-as-a-Service! Einfach, digital und immer verfügbar.
So funktioniert Dieter
„Klick für Klick“ zur DSGVO-Konformität.
- Dein Unternehmen DSGVO-konform aufzustellen ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Dabei unterstützen wir dich als dein offizieller und TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter.
- Die notwendige Bestellung und Meldung des Datenschutzbeauftragten gelingt dank automatisierter Vorgänge innerhalb von wenigen Minuten.
- Auch, wenn du gesetzlich nicht verpflichtet bist einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, ist Dieter die perfekte Lösung, um alle gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Hierfür bieten wir verschiedene Datenschutz-Pakete an.
- Wir kennen die DSGVO-Herausforderungen kleiner Unternehmen! Unsere maßgeschneiderten Lösungen helfen Startups, Freiberuflern, Einzelhändlern, medizinischen Praxen, Handwerksbetrieben und anderen KMUs.
- Volle Flexibilität! Du entscheidest wann und wo du dir Zeit für „den Datenschutz“ nehmen möchtest. Erledige die dringlichsten Probleme zuerst und lass dich danach von Dieter durch alle weiteren Anforderungen führen.
- Schon 5 Minuten pro Woche genügen, um eine Teilaufgabe zu erfüllen und dein Unternehmen langfristig datenschutzkonform aufzustellen.
Unsere Mitgliedschaften
Wusstest du?
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Ihr Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigt, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten. Es ist wichtig zu beachten, dass Teilzeitkräfte, Aushilfen oder Praktikanten bei der Bemessung der Mitarbeiteranzahl voll berücksichtigt werden.
Die Bestellung kann ebenfalls für Unternehmen verpflichtend sein, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Beobachtung von betroffenen Personen erforderlich machen oder wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (Art. 9 DS-GVO) besteht.
Ob Ihr Unternehmen davon betroffen ist, analysieren wir zu Beginn in einem kostenlosen Datenschutz-Check-Up. Diesen können Sie sofort starten und die Funktionen von Dieter testen.
Alle Unternehmen müssen die Anforderungen der DSGVO erfüllen. Das gilt unabhängig von der Mitarbeiteranzahl und damit sogar für Einzelunternehmer und Solo-Selbständige.
Auch diese Unternehmen müssen die allgemeinen Datenschutz-Grundsätze (wie Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, u.A.) einhalten, betroffene Personen über die Datenverarbeitung informieren und technische sowie organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten umsetzen. Überdies sind auch „kleine“ Unternehmen verpflichtet, ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten und ein Löschkonzept zu führen, Prozesse für den richtigen Umgang mit Datenschutzverletzungen einzuführen u.v.m.
Mit Dieter musst du dir keine Sorgen mehr machen. Wir kümmern uns um alles, was du zur Erfüllung deiner gesetzlichen Pflicht benötigst.
Die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten hat den Vorteil, dass dieser das Unternehmen regelmäßig gut kennt und einen direkten Zugang zu notwendigen Informationen hat. Allerdings müssen auch hier effektive Wege gefunden werden, wie diese Informationen in gesetzlich notwendige Maßnahmen überführt werden können. Außerdem gilt es zu beachten, dass in dieser Konstellation (unabhängig von einem zu prüfendem gesonderten Kündigungsschutz) eine Abhängigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht. Diese kann schnell zu einem Interessenkonflikt führen, der sowohl die Kerntätigkeit, als auch die Tätigkeit als DSB negativ beeinträchtigt. Zudem ist der Arbeitgeber verantwortlich kurz- oder längerfristige Ausfälle des DSB intern zu kompensieren.
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten schließt zunächst die oben genannten Nachteile aus. Hier ist es möglich einen zeitlich befristeten Vertrag zu schließen, auf Augenhöhe zu kommunizieren und gegebenenfalls den Dienstleister zu wechseln. Ein guter Datenschutzbeauftragter sollte immer die Bedürfnisse des Unternehmens berücksichtigen und mit den gesetzlichen Verpflichtungen in Einklang bringen. Die hierfür notwendige Erfahrung ist bei professionellen externen DSBs eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Beratung.
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist ein rechtlicher Akt, der mit einer Ernennung verglichen werden kann. Durch die Bestellung wird der Datenschutzbeauftragte offiziell in seiner Funktion eingesetzt und übernimmt damit Rechte und Pflichten. Um sicherzustellen, dass die Organisation ausreichend abgesichert ist, müssen die erforderlichen Formalitäten beachtet und die Bestellung ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Die Meldung des Datenschutzbeauftragten muss an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erfolgen. Diese Behörde ist für die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften zuständig und fungiert als Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Angelegenheiten. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Meldung ordnungsgemäß erfolgt und alle erforderlichen Informationen enthalten sind.
Nahezu alle deutschen Unternehmen nutzen Dienste von Firmen (Google, Microsoft, Meta, Amazon, usw.), mit denen ein internationaler datenschutzrechtlicher Vertrag (SCC/JC) geschlossen werden muss. Darüber hinaus „bekommen“ digitale Dienstleister von ihren Auftraggebern notwendigerweise für den angebotenen Service personenbezogene Daten übermittelt. In diesen Fällen ist zwingend zu prüfen, ob und mit wem sogenannte Auftragsverarbeitungsverträge (AVVs) zu schließen sind. Dieter übernimmt diese Prüfung und stellt auch immer den richtigen Vertrag bereit.
Abmahnungen aufgrund von DSGVO-Verstößen haben in den letzten Jahren stetig zugenommen. Exemplarisch dafür stehen die zahlreichen Abmahnungen wegen des DSGVO-widrigen Einsatzes von Google Fonts im Sommer 2022. Unabhängig davon, dass ein Teil dieser Abmahnungen nicht rechtmäßig waren, basierten diese auf einer Entscheidung des LG München aus dem Januar 2022. Zudem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende des Jahres 2022 entschieden, dass Verbraucherverbände grundsätzlich abmahnberechtigt aufgrund eines DSGVO-Verstoßes sind. Diese (und andere) Gerichtsentscheidungen lassen auf weitere Abmahnwellen schließen. Diese können alle Unternehmen treffen, die sich nicht um ihre gesetzlichen Pflichten kümmern.
Eine DSGVO-konforme Website ist der erste Schritt, um sich wirksam vor Abmahnungen zu schützen. Im Jahr 2022 gab es bereits unzählige Abmahnungen wegen dem unrechtmäßigen Einsatz von Google-Fonts. Dieter kümmert sich dabei nicht nur um deine datenschutzrechtlichen Belange, sondern erstellt dir auch dein Impressum.
In Deutschland waren im Jahr 2022 ca. 85% aller deutschen Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs. Dabei entstanden jedem betroffenen Unternehmen durchschnittliche Kosten von ca. 20.000 € pro Vorfall. Dazu kündigen ca. 20 % der Kunden ihre Verträge mit betroffenen Unternehmen bzw. löschen ihre Accounts. Schon durch die Umsetzung verpflichtender technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs), wird das Risiko davon betroffen zu sein signifikant reduziert.
79% der Internetnutzer haben Angst vor „Datenmissbrauch“. Und das völlig zu Recht! Denn seit 2022 sind personenbezogenen Daten rechtlich einer Währung gleichgestellt. Das Bewusstsein hierfür wird immer größer. Diese Daten sollten genauso sicher sein, wie ein Bankkonto. Und das gewährleistet die Umsetzung der DSGVO.
Über 2/3 der Teilnehmer einer Studie zu „Verbraucherdaten und Datenschutz“ (im Auftrag von McKinsey & Company) gaben an, dass Sie bei einem Unternehmen, welches ihre Daten nicht schützt oder ohne Rechtsgrundlage weitergibt, nicht mehr Kunde sein möchten bzw. mit einem solchem Unternehmen nicht mehr zusammenarbeiten würden. Es wird zudem belegt, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit personenbezogenen Daten und die Erfüllung aller gesetzlichen Pflichten ein klarer Wettbewerbsvorteil ist.
Es bezieht sich darauf, dass jeder Mensch das Recht hat, selbst zu bestimmen, welche personenbezogenen (und damit sehr privaten) Daten über ihn erhoben, gespeichert und genutzt werden. Außerdem bietet es die Möglichkeit Missbrauch, Betrug und Diskriminierung zu verhindern. Datenschutz ist somit ein wesentlicher Bestandteil des (Grund)Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nach dem deutschen Grundgesetz. Dieses Recht schützt die Privatsphäre, die Identität und die Freiheit jeder Person und ist somit unerlässlich für eine demokratische Gesellschaft. Es zu achten sollte für jedes Unternehmen selbstverständlich sein.
Das sagen unsere Kunden:
„Datenschutz, aber einfach! Dieter nimmt dich von Anfang an die Hand und guided dich durch den kompletten Datenschutz Prozess. Für uns das All-In-One Tool welches wir gesucht und mit Dieter gefunden haben.“
„Datenschutz für KMU ist mit Dieter schnell gemacht. Alles was man wissen muss erklärt einem Dieter in einer kurzweiligen Unterhaltung. Wenn er für die Erstellung eines Dokuments (e.g. DSE) eine Auskunft benötigt, fragt er zur gegebenen Zeit. Dadurch entsteht nicht der verstaubte Eindruck eines ellenlangen Formulars, das am Ende Textblöcke aneinanderreiht. „
„Durch die intuitive Führung lässt sich jede durchzuführende Thematik schrittweise abarbeiten. An jeder Stelle kann man abbrechen und später dort weitermachen, wenn man mal unterbrochen wird. Also alles in allem eine wirklich sehr gute Lösung für KMUs. Sobald man einmal alles eingegeben hat, ist alles sicher digital geordnet und jederzeit erreichbar/vorlegbar. Ich bin wirklich sehr froh, diese Software gefunden zu haben.“
“Datenschutz sollte für jedes Unternehmen umsetzbar sein! Ohne Vorkenntnisse, bezahlbar und mit einem geringen Zeitaufwand. Genau das bietet dieser Service.”
Darum Dieter!
Dieter macht den Datenschutz. Und Du deine Arbeit.
Alle geforderten DSGVO-Dokumente
Dieter erstellt alle notwendigen Dokumente zur Umsetzung der DSGVO, wie z.B. Ihre Datenschutzerklärung oder auch das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Die komplexen Anforderungen der DSGVO werden verständlich umgewandelt und über einfache Ja/Nein-Antwortmöglichkeiten abgefragt.
Dazu die passenden Prozesse
Dieter lässt Sie nicht allein, sondern sagt Ihnen was, wann und wie zu tun ist. Nur mit den passenden Prozessen erreichen Sie einen effektiven Datenschutz und sparen dabei Zeit und Geld. Profitieren auch Sie von unseren automatisierten Lösungen für Ihr Unternehmen.
Entscheidungen treffen ohne Vorkenntnisse
Das integrierte Datenschutz-Management-System ermöglicht einen sofortigen Start ohne Vorkenntnisse. Dieter führt Sie verständlich durch alle gesetzlichen Anforderungen und sammelt Ihre Ergebnisse an einem Ort. Erledigen Sie Ihre Aufgaben „Schritt für Schritt“ und in nur 10 Minuten pro Woche.
Noch unentschlossen?
Jetzt deine Datenschutz-Reise buchen und bei Dieter einchecken.
Manchmal möchte man einfach gerne seinen Rucksack aufschnallen und in ein Abenteuer starten. Man packt ein und schaut was passiert. Dabei ist oft unklar, wann man wo und wie ankommt. Das ist in diesem Fall auch kein Problem. Die Reise selbst ist das Ziel.
Auf deiner Reise zur Erfüllung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen empfiehlt sich diese „Rucksack-Strategie“ allerdings nicht. Man sollte exakt wissen, wann welche Etappen zu gehen sind.
Wir planen deine Reise wie ein gutes Reisebüro. All inklusive selbstverständlich. Dieter nimmt dabei die Rolle deines Reiseleiters ein und begleitet dich von Anfang an. Das klingt vielleicht etwas langweilig. Doch möchtest du im Datenschutz wirklich ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang erleben?!
Team
Entwickelt wurde DIETER von einem Juristen und Datenschutzbeauftragten, einem UX-Designer und Betriebswirt sowie einem Data Scientist und Full-Stack Web Entwickler.
Neben einer langjährigen Freundschaft verbinden uns zunehmende Anfragen zu datenschutzrechtlichen Themen und damit eine klare Erkenntnis: Bestehende Lösungen sind sehr zeit- und kostenintensiv und liefern meistens trotzdem keine zufriedenstellenden Ergebnisse.
Prinzipien der simply Legal GmbH
Freude
Wir sind davon überzeugt, dass alle Menschen in ihrem Leben möglichst viel Zeit mit „Tätigkeiten der Freude“ verbringen sollten. Die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen, gehört für die meisten mit Sicherheit nicht dazu. Deswegen arbeiten wir daran, diesen (notwendigen und) nervigen Teil für unsere Kunden so klein wie möglich zu halten.
Selbstbefähigung
Jeder einzelne Mensch ist häufig zu viel mehr in der Lage, als er sich zutraut. Wir können einen kleinen Teil zum Empowerment des Einzelnen beitragen, indem wir das Hoheitsprinzip sogenannter Rechtsexperten durchbrechen. Das (Datenschutz-) Recht kann in großen Teilen automatisiert abgebildet und von jedem ohne Vorkenntnisse bewältigt werden.
Sicherheit
Das neue digitale Vertragsrecht (§ 312 Abs. 1a und § 327Abs. 3 BGB) stellt die Überlassung von personenbezogenen Daten für vermeintlich kostenlose Online-Dienste mit einer Geldzahlung gleich. Das bedeutet eine rechtliche Gleichstellung von Geld und Daten. Ihr Geld sollte so sicher wie möglich sein. Ihre Daten auch.
Funktion
Wir denken „Recht“ neu und suchen deswegen die einfachste Lösung, um alle datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Damit erreichen unsere Kunden langfristig DSGVO-konforme Prozesse und können mit den wirklichen „Pain-Points“ starten. Das Datenschutzniveau in jedem Unternehmen baut sich Stück für Stück auf. Einen grundsätzlich effektiven Schutz vor Strafzahlungen erhalten unsere Kunden schon ab dem ersten Tag.